Gewerbeanmeldung
 

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich mit meiner Webseite Geld verdiene?

 

Mit einer eigenen Homepage Geld zu verdienen, ist heute so einfach wie nie zuvor. Praktisch jeder kann heute Werbung auf seiner Webseite schalten und damit Einkünfte erzielen. So einfach die Umsetzung ist, bringt sie jedoch auch einigen Anforderungen mit sich. Vor allem die Frage nach der Gewerbeanmeldung beschäftigt dabei viele Neulinge.

Die einfache Antwort


Grundsätzlich lässt sich die Frage, ob man für eine Webseite, mit der Geld verdient wird, ein Gewerbe anmelden muss, ganz einfach mit einem Ja beantworten. Aus rein rechtlicher Sicht liegt in solchen Fällen eine Gewinnerzielungsabsicht vor, die eine Gewerbeanmeldung zwingend macht. Vor dem Gesetz spielt es dabei auch keine Rolle, auf welche Weise das Geld verdient wird. Personen, die einen eigenen Online Shop betreiben möchten, werden sich in der Regel schon frühzeitig mit dem Thema beschäftigen. Ein Versandhandel ist ein typischer Gewerbebetrieb. Wer dagegen nur etwas Werbung auf seinem Blog schalten möchte, ist dagegen meist überrascht, dass auch hier eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Zu beachten ist dabei, dass es rein rechtlich ebenfalls irrelevant ist, ob am Ende tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Auch die Höhe der Einnahmen spielt für die Anmeldung an sich keine Rolle. Allein die Absicht auf einen Gewinn reicht aus. Dies bedeutet allerdings auch, dass für herkömmliche private Seiten und Blogs keine Anmeldung eines Gewerbes notwendig ist. Wer mit seiner Webseite keine Einnahmen erzielt, muss diese auch nicht anmelden.

Welche Kosten entstehen?


Was viele Menschen bei dem Thema der Gewerbeanmeldung oftmals abschreckt, sind die Themen Kosten und Steuern. Gerade wer mit seiner Webseite jedoch nur kleine Summe einnimmt, der muss sich jedoch keine großen Sorgen machen. Die Anmeldung an sich kostet je nach Region einmalig zwischen 15 und 65 Euro. Das Zahlen der Gewerbesteuer wird erst relevant, wenn ein Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wurde. Zudem fallen Steuern nur für den tatsächlichen Gewinn an, nicht für die Einkünfte. Aufpassen müssen allerdings Personen, die ihre Webseite nur als Nebenbeschäftigung betreiben. Die Einkünfte aus dem Gewerbe sind bei der Einkommenssteuererklärung mit anzugeben und werden auf diese Weise besteuert.

Ausnahmen bestätigen die Regel


So einfach die Antwort auf die Frage nach der Gewerbeanmeldung zunächst erscheint, gibt es natürlich wie so häufig auch ein paar Ausnahmen. Wer beispielsweise schon ein angemeldetes Gewerbe betreibt und nun mit seiner Webseite ebenfalls Geld verdienen möchte, muss diese nicht noch einmal separat anmelden. Ein angemeldetes Gewerbe kann die verschiedensten Tätigkeiten beinhalten und kombinieren. Zu beachten ist lediglich, dass neue oder veränderte Betätigungen beim Gewerbeamt angegeben werden müssen.
Eine weitere Ausnahme sind Webseiten, die zum eigenen Beruf beitragen, selbst aber keine Einkünfte erzielen. Dies ist beispielsweise bei vielen Freiberuflern wie Rechtsanwälten oder Ärzten der Fall. Diese versuchen zwar, mit dem Webangebot Kunden beziehungsweise Patienten zu gewinnen, womit sie technisch gesehen eine Gewinnerzielungsabsicht haben, die Webseite selbst generiert aber keine Einnahmen. Auch Firmen, die aus Informationszwecken eine Homepage betreiben, fallen in diese Kategorie. Die Situation ändert sich allerdings, wenn sich die Seitenbetreiber allerdings dazu entschließen Werbung zu schalten. In diesem Falle wird doch wieder eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich mit meiner Webseite Geld verdiene?

 

Mit einer eigenen Homepage Geld zu verdienen, ist heute so einfach wie nie zuvor. Praktisch jeder kann heute Werbung auf seiner Webseite schalten und damit Einkünfte erzielen. So einfach die Umsetzung ist, bringt sie jedoch auch einigen Anforderungen mit sich. Vor allem die Frage nach der Gewerbeanmeldung beschäftigt dabei viele Neulinge.

Die einfache Antwort


Grundsätzlich lässt sich die Frage, ob man für eine Webseite, mit der Geld verdient wird, ein Gewerbe anmelden muss, ganz einfach mit einem Ja beantworten. Aus rein rechtlicher Sicht liegt in solchen Fällen eine Gewinnerzielungsabsicht vor, die eine Gewerbeanmeldung zwingend macht. Vor dem Gesetz spielt es dabei auch keine Rolle, auf welche Weise das Geld verdient wird. Personen, die einen eigenen Online Shop betreiben möchten, werden sich in der Regel schon frühzeitig mit dem Thema beschäftigen. Ein Versandhandel ist ein typischer Gewerbebetrieb. Wer dagegen nur etwas Werbung auf seinem Blog schalten möchte, ist dagegen meist überrascht, dass auch hier eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Zu beachten ist dabei, dass es rein rechtlich ebenfalls irrelevant ist, ob am Ende tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Auch die Höhe der Einnahmen spielt für die Anmeldung an sich keine Rolle. Allein die Absicht auf einen Gewinn reicht aus. Dies bedeutet allerdings auch, dass für herkömmliche private Seiten und Blogs keine Anmeldung eines Gewerbes notwendig ist. Wer mit seiner Webseite keine Einnahmen erzielt, muss diese auch nicht anmelden.

Welche Kosten entstehen?


Was viele Menschen bei dem Thema der Gewerbeanmeldung oftmals abschreckt, sind die Themen Kosten und Steuern. Gerade wer mit seiner Webseite jedoch nur kleine Summe einnimmt, der muss sich jedoch keine großen Sorgen machen. Die Anmeldung an sich kostet je nach Region einmalig zwischen 15 und 65 Euro. Das Zahlen der Gewerbesteuer wird erst relevant, wenn ein Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wurde. Zudem fallen Steuern nur für den tatsächlichen Gewinn an, nicht für die Einkünfte. Aufpassen müssen allerdings Personen, die ihre Webseite nur als Nebenbeschäftigung betreiben. Die Einkünfte aus dem Gewerbe sind bei der Einkommenssteuererklärung mit anzugeben und werden auf diese Weise besteuert.

Ausnahmen bestätigen die Regel


So einfach die Antwort auf die Frage nach der Gewerbeanmeldung zunächst erscheint, gibt es natürlich wie so häufig auch ein paar Ausnahmen. Wer beispielsweise schon ein angemeldetes Gewerbe betreibt und nun mit seiner Webseite ebenfalls Geld verdienen möchte, muss diese nicht noch einmal separat anmelden. Ein angemeldetes Gewerbe kann die verschiedensten Tätigkeiten beinhalten und kombinieren. Zu beachten ist lediglich, dass neue oder veränderte Betätigungen beim Gewerbeamt angegeben werden müssen.

Eine weitere Ausnahme sind Webseiten, die zum eigenen Beruf beitragen, selbst aber keine Einkünfte erzielen. Dies ist beispielsweise bei vielen Freiberuflern wie Rechtsanwälten oder Ärzten der Fall. Diese versuchen zwar, mit dem Webangebot Kunden beziehungsweise Patienten zu gewinnen, womit sie technisch gesehen eine Gewinnerzielungsabsicht haben, die Webseite selbst generiert aber keine Einnahmen. Auch Firmen, die aus Informationszwecken eine Homepage betreiben, fallen in diese Kategorie. Die Situation ändert sich allerdings, wenn sich die Seitenbetreiber allerdings dazu entschließen Werbung zu schalten. In diesem Falle wird doch wieder eine Gewerbeanmeldung notwendig. 

 
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